Patienteninformation

Wissenswertes zur Naturheilkundlichen Behandlung

 

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Wie sie bestimmt wissen dürfen die Leistungen von Heilpraktikern in der Regel nicht über sie gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, obwohl eigentlich Ärzte sowie auch Heilpraktiker zur “ Ausübung der Heilkunde“ in Deutschland zugelassen sind.

Sofern Sie die Abrechnungen nicht privat bezahlen möchten, können die Leistungen eines Heilpraktikers jedoch über

  • eine private Krankenversicherung
  • eine entsprechende private Zusatzversicherung ( analog Zahnzusatzversicherung) zur gesetzlichen Versicherung

von Ihnen eingereicht werden. Dieser Abrechnung liegt die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) zugrunde.

Über die zu erwartenden Kosten werde ich Sie vor und gegebenenfalls auch während einer Behandlung ausführlich informieren.